Kaufnebenkosten
Nebenkosten beim Immobilienkauf
Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler: Ermitteln Sie alle Kaufnebenkosten für Ihre Immobilie in Brandenburg auf einen Blick.
Üblich: 3,57 % (inkl. MwSt.) je Seite bei Teilung
Gesamte Nebenkosten
36.210 €
12,1 % des Kaufpreises
Beurkundung + Beglaubigung
Kaufnebenkosten werden von Banken i.d.R. nicht mitfinanziert und müssen vollständig aus Eigenkapital bezahlt werden.
Notarkosten und Grundbuchgebühren sind Schätzwerte. Maklerprovision je nach Vereinbarung.
Die Kostenpositionen im Detail
Grunderwerbsteuer Brandenburg: 6,5 %
Brandenburg erhebt mit 6,5 % eine der bundesweit höchsten Grunderwerbsteuern. Sie wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis berechnet und ist binnen eines Monats nach Steuerbescheid zu entrichten. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts erfolgt keine Eintragung im Grundbuch: Die Steuer muss also bezahlt sein, bevor Sie als Eigentümer eingetragen werden können.
Notarkosten: ca. 1,0–1,5 %
Der Kaufvertrag für eine Immobilie ist in Deutschland notariell beurkundungspflichtig. Die Notargebühren sind gesetzlich im GNotKG geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Neben der Beurkundung des Kaufvertrags berechnet der Notar auch die Bestellung der Grundschuld und koordiniert die Kaufpreisabwicklung über ein Notaranderkonto.
Grundbuchgebühren: ca. 0,3–0,5 %
Für die Eigentumsumschreibung und die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch fallen Gerichtsgebühren an. Diese betragen üblicherweise 0,3–0,5 % des Kaufpreises und werden vom Grundbuchamt nach gesetzlichem Gebührenrahmen berechnet. Auch diese Kosten sind Pflichtkosten: Ohne Grundbucheintragung kein wirksamer Eigentumsübergang.
Maklerprovision: 3,57 % (Käuferanteil)
Seit der Gesetzesreform 2020 wird die Maklerprovision bei privaten Wohnimmobilien hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käuferanteil beträgt in der Regel 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wird die Provision manchmal vollständig vom Verkäufer übernommen. Fragen Sie gezielt nach.
Hinweis für Käufer in Neuruppin und Umgebung: Die Kaufnebenkosten werden von Banken in der Regel nicht mitfinanziert. Sie sollten diese Kosten vollständig aus Eigenkapital begleichen können. Planen Sie daher bei jedem Immobilienkauf in Brandenburg mindestens 10–15 % des Kaufpreises zusätzlich ein.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Brandenburg?
In Brandenburg belaufen sich die Kaufnebenkosten typischerweise auf 10–15 % des Kaufpreises. Zusammengesetzt aus: Grunderwerbsteuer 6,5 %, Notarkosten ca. 1,5 %, Grundbuchgebühren ca. 0,5 % sowie ggf. einer Maklerprovision von 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € summieren sich die Nebenkosten schnell auf 30.000–45.000 €.
Was ist die Grunderwerbsteuer und wer zahlt sie?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. In Brandenburg beträgt sie seit 2011 einheitlich 6,5 % des Kaufpreises, einer der höchsten Sätze in Deutschland. Schuldner ist grundsätzlich der Käufer. Ausnahmen gelten für bestimmte verwandtschaftliche Übertragungen (z. B. Eltern an Kinder).
Kann man Kaufnebenkosten finanzieren?
Die meisten Banken finanzieren die Kaufnebenkosten nicht: Sie verlangen, dass diese aus Eigenkapital beglichen werden. Nur wenige Anbieter gewähren eine sogenannte 110 %-Finanzierung (Kaufpreis plus Nebenkosten), die jedoch mit deutlich höheren Zinssätzen verbunden ist. Planen Sie die Nebenkosten deshalb immer als Teil Ihres Eigenkapitalbedarfs.
Was kostet ein Notar beim Immobilienkauf?
Notarkosten beim Immobilienkauf richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und betragen in der Regel 1,0–1,5 % des Kaufpreises inklusive Grundbuchgebühren. Darin enthalten sind: Beurkundung des Kaufvertrags, Bestellung der Grundschuld und Eintragung im Grundbuch. Der genaue Betrag hängt von der Struktur des Kaufs ab.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Immobilienkauf?
Seit dem Bestellerprinzip-Gesetz vom 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland: Bei privaten Wohnimmobilien darf der Verkäufer, sofern er den Makler beauftragt hat, maximal 50 % der Maklerprovision auf den Käufer abwälzen. In der Praxis hat sich eine Aufteilung von je 3,57 % (inkl. MwSt.) etabliert. Bei gewerblichen Immobilien gelten abweichende Regelungen.
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